Neue Oberschule Crottendorf

aktuelle Informationen

Die folgende Zusammenfassung beruht auf den Anweisungen und Informationen des Sächsischen Staatsministerium für Kultus. Ausführliche Informationen können Sie dem Elternbrief im Anhang entnehmen.

Ab Mittwoch, dem 17.03.2021 tritt die Regelung zur Negativ-Nachweispflicht in Kraft (siehe Elternbrief Staatsministerium für Kultus)

Elternbrief

Alle Klassenstufen werden 1x wöchentlich getestet. Das Personal wird 2x wöchentlich getestet.
Testtag für die von den Schülerinnen und Schülern selbst durchzuführenden Tests ist in dieser Woche Mittwoch, 17.03.2021.

Ab Montag, 22.03.2021, erfolgt die Testung immer am 1. Präsenztag in der Schule.

Hierfür ist die folgende Datenschutzerklärung, welche die Schülerinnen und Schüler erhalten, vorzulegen:

Einwilligungserklärung zum Datenschutz

Das bedeutet: Nur mit einem Selbsttest in der Schule oder einem negativen Testnachweis, der nicht älter als 3 Tage sein darf (von einem Hausarzt oder geschultem Personal), kann am Unterricht teilgenommen werden.

Schülerinnen und Schüler, die weder an der Testung in der Schule teilnehmen noch eine Bescheinigung über ein aktuell negatives Testergebnis vorlegen, sind vom Präsenzunterricht ausgeschlossen.

Die Schülerin / der Schüler ist in diesem Fall schriftlich von der Präsenz durch die Erziehungsberechtigten abzumelden.

Informationen zur Testung:
https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/11/faq-tests/

Je nach Inzidenzlage kann es zu erneuten Änderungen in der Schule kommen. Bitte verfolgen Sie weiterhin täglich die Informationen auf der Homepage.


R. Schaller
Schulleiter

Tests nun auch zu Hause möglich!

Liebe Eltern,

entgegen der bisherigen Anordnung dürfen Kinder auch zu Hause von nicht fachkundigen Personen auf Covid-19 getestet werden. Sie müssten sich einen anerkannten Selbsttest im Handel besorgen (eine Weitergabe des Testmaterials der Schule für den Test zu Hause ist nicht möglich) und dann das Testergebnis auf dem Formblatt im nachfolgenden Download bestätigen. Der Test darf nicht älter als 7 Tage sein und muss beim Klassenleiter als Ersatz für den Selbsttest in der Schule abgegeben werden. 

Lassen Sie sich einfach von Ihren Kindern erzählen, wie sie den Test empfunden haben.
Ich empfehle Ihnen, das weiterhin in der Schule machen zu lassen, da Sie unter anderem dann auch die Kosten für die Tests sparen.

Weiterhin sind natürlich auch alle nachgewiesene Tests von fachkundigen Personen wir Ärzten, in Testzentren, Apotheken o.ä. gültig.

Bescheinigung über das Vorliegen eines Coronatests